Der offizielle Herbstbeginn ist vorbei und wir starten nun allmählich in den Oktober. Im September fand das Meet the Top Event vor Ort in Frankfurt statt und im Oktober erwartet uns das große FitNation2021 Event .
Wie aber hat sich das aktuelle Infektionsgeschehen entwickelt und was sehen die aktuellen Coronaregeln in den verschiedenen Bundesländern vor? Damit du nicht den Überblick verlierst, erfährst du all das in diesem Blog!
Die aktuelle Lage in Deutschland
[caption id=“attachment_3461” align=“alignright” width=“317”] RKI Stand: 28.09.2021[/caption]
Wie bereits von Experten angekündigt, breitet sich mit den zunehmend kühleren Temperaturen auch das Virus weiterhin aus. In einigen Städten und Landkreisen liegt die 7-Tage-Inzidenz weit über 100 und in anderen bewegen wir uns in Bereichen unter 30. Die Inzidenz auf Deutschland bezogen liegt derzeit bei 61 und ist damit in den letzten Tagen leicht gesunken. Des Weiteren sind 64,1 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland vollständig gegen das Coronavirus geimpft.
Seit Ende August wurde überall langsam die 3G Regel eingeführt. In manchen Bundesländern verlässt man sich sogar auf die 2G Regel.
Die Gs stehen hierbei für Geimpft, Genesen und Getestet. Wenn von 2G gesprochen wird, entfällt die Option zum Testen und nur Geimpfte und Genesene Menschen haben die Befugnis für gewissen Aktivitäten. Erschwerend kommt hinzu, dass ab Oktober die sonst kostenlosen Bürgertests kostenpflichtig werden.
Als neue Kennzahl wird, anstelle der 7-Tage-Inzidenz, nun die Auslastung des Gesundheitssystems, sprich der Krankenhäuser verwendet.
Folgend findest du die aktuellen Regeln (Stand 28.09.21) für die einzelnen Bundesländer.
Berlin
Berlin setzt bereits auf die 2G Regel, dabei überlassen sie aber die Entscheidungen (bis jetzt) den einzelnen Einrichtungen.
Sport im Freien ist ohne Einschränkungen erlaubt. Im Innenraum müssen jedoch mindestens ein negativer Test (oder Impfung / Genesen) vorliegen, dann kann auch der Mindestabstand unterschritten werden. Des Weiteren muss ein Hygienekonzept vorliegen, in dem mindestens eine Personenobergrenze, Testpflichten, Terminbuchungspflichten und Maßnahmen zur Belüftung der Räume angegeben sind. Außerdem muss eine medizinische Gesichtsmaske während dem Besuch im Studio getragen werden. Diese kann aber zur Ausübung des Trainings abgelegt werden.
Hier gelangst du zur aktuellen Verordnung in Berlin
Brandenburg
Brandenburg setzt ebenfalls auf die Durchführung der 2G Regel. Derzeit darf man aber noch mit einem negativen Test das Fitnessstudio betreten. Des Weiteren müssen Steuerung des Zutritts, Erfassung der Personendaten, Einhaltung der Abstandsregeln, das Tragen einer Maske (außer beim direkten Sport) sowie das Durchlüften der Räume gewährleistet werden.
Hier gelangst du zur aktuellen Verordnung in Brandenburg
Baden-Württemberg
Im Süden Deutschlands hat man ein 3-stufiges Warnsystem zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt. Zurzeit gilt auch in Baden-Württemberg die 3G Regel.
Basisstufe: Unterhalb des Grenzwertes. Menschen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, brauchen einen Antigen- oder PCR-Test, um die Fitnesseinrichtung besuchen zu dürfen.
Warnstufe: Sobald die Hospitalisierunginzidenz (an 5 Tagen in Folge) bei 8,0 liegt oder die Auslastung der Betten auf der Intensivstation bei mindestens 250 liegt. Wenn dieser Punkt erreicht ist, ist für nicht-immunisierte Personen nur ein PCR-Test zur Zulassung in die Fitnesseinrichtung gültig.
Alarmstufe: Eine Hospitalisierungsinzidenz von mindestens 12 oder eine Auslastung der Intensivstationen von mindestens 390 Betten. Bei der Erreichung dieser Stufe ist ein Besuch der Fitnesseinrichtung für nicht geimpfte und nicht genesene Personen nicht mehr möglich.
Hier gelangst du zur aktuellen Verordnung in Baden-Württemberg
Bayern
In Bayern greift aktuell die 3G Regel, sobald man eine Inzidenz von über 35 verzeichnet. In Zukunft wird aber auch Bayern sich auf die Auslastung ihrer Kliniken berufen. So wird das Prinzip der Krankenhausampel eingeführt.
Grün: Bis zu einer Anzahl von 1.199 neuen Patienten, welche in Kliniken aufgenommen werden.
Gelb: Sobald mehr als 1.200 Patienten in Kliniken aufgenommen werden. Daraufhin folgen schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, wie bspw. Kontaktbeschränkungen oder das Tragen einer FFP2-Maske.
**Rot: ** Auf Rot schaltet die Ampel, sobald sich mehr als 600 Patienten auf der Intensivstation befinden.
Hier gelangst du zur aktuellen Verordnung in Bayern
Bremen
In Bremen besteht eine Testpflicht, sobald die Inzidenz von 35 überschritten wird. (3G) Damit brauchen nicht-immunisierte Personen einen negativen Test, um Sport im Innenraum durchzuführen.
Hier gelangst du zur aktuellen Verordnung in Bremen
Hamburg
In Hamburg ist wie auch in Berlin das 2G Modell optional. Jedoch bietet es dem Betreiber gewisse Vorteile, wie das Wegfallen von bestimmten Hygienevorschriften. Wenn das 2G Modell nicht implementiert wird, gelten die allgemeinen 3G Regeln.
Hier gelangst du zu den aktuellen Regeln in Hamburg
Hessen
In Hessen ist Sport bis zu einer Inzidenz von 35 aufgrund der 3G Regel und unter Einhaltung des Hygienekonzepts möglich.
Darüber hinaus verfügt Hessen über ein Eskalationsstufenkonzept, welches bei Inzidenzen über 35, 50 und 100 weitere Maßnahmen einleitet.
Alles dazu, findest du hier in der aktuellen Verordnung für Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat hingegen die Testpflicht aufgehoben, solange eine Personenanzahl von 50 im Freien und 30 in Hallen eingehalten wird. Eine Maskenpflicht besteht zudem auch nicht.
Jeglich die vorherige Terminvereinbarung und die Einhaltung der Personenbegrenzung von 1 pro 10 Quadratmeter muss eingehalten werden.
Hier mehr zu den aktuellen Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Niedersachsen hat ebenfalls 3 Warnstufen eingeführt. ( Vgl.FitnessManagement )
- Sieben-Tage-Inzidenz Ü35 (‘Hospitalisierungs’-Inzidenz 6 bis 8, ‘Intensivbettenbelegung’ 5 bis 10 Prozent) - hier gilt die 3G Regel das Einsetzen der 2G Regel ist optional möglich
- Sieben-Tage-Inzidenz Ü100 (8-11, 10-20%)
- Sieben-Tage-Inzidenz Ü200 (>11, >20%) - ein negativer PCR-Test wird benötigt, sowie das Tragen von mindestens FFP2-Masken
Hier zu den Regeln in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
NRW hingegen beruft sich auf die Verwendung der 3G Regel, sobald die Inzidenz über 35 liegt.
Hier gelangst du zur aktuellen Verordnung in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Auch dieses Bundesland hat 3 Warnstufen eingeführt.
Generell gilt eine 3G Pflicht. Somit wird für den Besuch im Studio (im Innenbereich) ein negativer Test benötigt. Außerdem darf nur 1 Person pro 20qm zugelassen werden.
Verordnung von Rheinland-Pfalz
Saarland
Im Saarland gilt ebenfalls die 3G Regel, zusätzlich muss ein Hygienekonzept vorliegen, der Mindestabstand eingehalten und es darf nur 1 Person per 5qm zugelassen werden.
Hier zu den Regeln im Saarland
Sachsen
Sachsen hat ebenfalls die Option auf 2G eingeführt. Auch hier wird sich auf die Hospitalisierungs-Inzidenz berufen.
In Sachsen gibt es aktuell 2 Stufen - die Vorwarnstufe und die Überlastungsstufe.
- Vorwarnstufe: Hospitalisierungsinzidenz über 7,0 oder 650 Betten auf Normal- oder 180 Betten auf Intensivstationen belegt
- Überlastungsstufe: Hospitalisierungsinzidenz über 12,0, 1.300 bzw. 420 Betten
Liegt die Inzidenz unter 35, entfällt die Testpflicht. Bei Inzidenzen darüber muss ein negativer Test zum Betreten des Fitnessstudios vorgelegt werden.
Hier gelangst du zur aktuellen Verordnung für Sachsen
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt die 3G Regel. Kurse in Innenräumen dürfen jedoch nur mit bis zu maximal 10 Personen (zzgl. Trainer) stattfinden. Der Mindestabstand von 1,5m muss jedoch eingehalten werden.
Für Fitnessstudios generell gilt, dass eine Person je angefangene 20qm im Studio trainieren darf.
Hier zu den Regelungen von Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Auch im Norden Deutschlands muss die 3G Regel für den Besuch des Fitnessstudios erfüllt sein. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Hygienekonzepts, sowie die Erhebung der Kontaktdaten.
Hier zur Verordnung Schleswig-Holsteins
Thüringen
Wie in vielen anderen Bundesländern wurde auch in Thüringen ein Warnsystem eingeführt. Dieses beinhaltet jedoch eine Basis- sowie drei Warnstufen.
- Basisstufe: Inzidenz unter 35 → kein 3G
- Warnstufe 1: Inzidenz zwischen 39 und 99,9 → 3G Regel innerhalb geschlossener Räume
- Warnstufe 2: Inzidenz zwischen 100 und 200 → 3G Regel innerhalb geschlossener Räume, und bei Kontaktsport im Freien
- Warnstufe 3: Inzidenz über 200 → 3G für alle
Hier zur Verordnung von Thüringen
Die Regelungen variieren zwischen den einzelnen Bundesländern, jedoch hat die 3G Regel (fast) überall Bestand. Abhängig von den Inzidenzen können mit Lockerungen gerechnet werden.
Wir hoffen, dass du nun mehr Klarheit über die Situation in deinem Bundesland hast, empfehlen jedoch, dass du dich mit deinem örtlichen Ordnungsamt bei Fragen zu den Regeln in Verbindung setzt.
Wir wünschen dir viel Erfolg! Falls du dich bereits auf das neue Jahr vorbereiten willst, dann findest du hier unseren Blogpost passend dazu !
Weitere Informationen zu Corona findest du hier
(Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Regularien)