Deine Chance auf eine hybride Lösung für dein Unternehmen

08.03.2021 - 3 min read
Möglichkeit auf hybride Lösung für mein Unternehmen

Endlich ist es soweit! Seit dem 10.02.2021 kann nun offiziell Überbrückungshilfe III beantragt werden. Dies soll Unternehmen, welche stark vom Corona-Lockdown betroffen sind noch umfangreicher als zuvor unterstützen. Bis Ende Juni 2021 kann diese

You can apply for this staatliche Förderung beantragt werden, ohne das eine Rückzahlung dieser Leistung fällig wird!

Das Besondere an der Überbrückungshilfe III ist die Anteilige Rückerstattung bestimmter Investitionen in Themen wie Digitalisierung und Hygienemaßnahmen. Daher bieten wir in diesem Zusammenhang wöchentliche Seminare an, um die vielfältigen Möglichkeiten detaillierter zu erläutern und auf Fragen von Interessenten, aber auch Kunden eingehen zu können.

Folgend klären wir ein paar wichtige Fragen:

Habe ich Anspruch auf Überbrückungshilfe III?

Wenn dein Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 aufweist, durch Schließungen oder Kundenrückgang bedingt durch Corona, kann ein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden. Die staatliche Unterstützung kann für jeden Monat, indem ein Umsatzeinbruch vorliegt beantragt werden.

Der Förderzeitraum bezieht sich dabei einschließlich auf die Monate November 2020 bis Juni 2021.

Wie hoch sind die Erstattungsbeträge?

Insgesamt können Unternehmer bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Dabei richtet sich die konkrete Höhe der Förderung nach dem Rückgang des Umsatzes:

  • 40 Prozent der Fixkosten (förderfähig) werden erstattet, bei einem Umsatzrückgang von 30-50 Prozent
  • 60 Prozent der Fixkosten (förderfähig) werden erstattet, bei einem Umsatzrückgang von 50-70 Prozent
  • 70 Prozent der Fixkosten (förderfähig) werden erstattet, bei einem Umsatzrückgang von 70+ Prozent

Der Umsatzvergleich erfolgt dabei immer mit den Monaten aus 2019.

Abschlagszahlungen?

Um schnelle Hilfen zu gewährleisen, wird auch diesmal ein Abschlag über den Bund gezahlt. Diese Zahlen können sich auf Summen von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe belaufen und maximal 100.000€ pro Monat.

Das heißt für den Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 können Unternehmen maximal 800.000€ Abschlag erhalten. Die reguläre Auszahlung nach Bearbeitung der Anträge durch die Länder erfolgt ab März 2021.

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Müssen Verluste nachgewiesen werden?

Ob Verluste nachgewiesen werden müssen, hängt ganz von der Summe der beantragten Förderung und dem dazugehörigen Beihilferegime ab.

Dabei kannst du als Antragsteller selbst wählen, nach welcher Regelung du die staatliche Förderung beantragst und kannst demnach auch das für dich am günstigste Regime nutzen.

Was ist Erstattungsfähig?

Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten. Diese Kosten können erstattet werden. Dazu zählen beispielsweise: Pachten, Versicherungen und Grundsteuern.

Alles gut und schön, aber was ist neu?

Hier wird es jetzt besonders interessant für dich, denn in der Überbrückungshilfe III werden nun auch Investitionen in Digitalisierung berücksichtigt. So können z.B. in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, usw. einmalig und bis zu einer Höhe von 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

Die Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, muss die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden.

Förderfähig sind dabei die Kosten, welche im Zeitraum März 2021 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung reicht hingegen nicht aus.

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Was bedeutet das für mich?

Das bedeutet, dass die Virtuagym-Software unter dieses Kriterium fällt. Also, falls du bereits Kunde bei uns bist, kannst du dir dein Geld für den Förderungszeitraum zurückerstatten lassen, oder auch deinen Vertrag erweitern. Falls du noch kein Kunde bei uns bist, besteht hiermit die perfekte und einmalige Gelegenheit für dich, dich von unserer Software für wenig Geld überzeugen zu lassen!


Nach all diesen Informationen bist du sicher neugierig geworden und würdest gern mehr darüber erfahren?! - Wir bieten immer Dienstags, bis Ende April Q&A’s mit unserem Team an. Dabei kannst du das Team mit all deinen Fragen löchern und dir Informationen zu diesem Thema sichern.

Und für weitere Informationen zum Thema Überbrückungshilfe III, kannst du gern hier nachlesen.

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Claudia Reck

Junior Digital Marketing Specialist for the DACH Market