Alles, was du über den Impf-QR-Code in Fitnessstudios wissen musst

10.11.2021 - 4 min read
Verschiedene Wege unter Coronaauflagen ins Fitnessstudio einzuchecken

Durch die Corona-Pandemie hat die Fitnessbranche ziemlich viel einbüßen müssen, angefangen damit, dass sämtliche Sportstätten im Frühjahr 2020 schließen mussten. Trotz Menschen, die sich erstmal durch das Chaos von Fitnessstudios distanzieren, warteten andere vorfreudig auf die Wiedereröffnung. Im Sommer 2021 haben Sportstudios nach einer langen Corona-Winter-Pause endlich wieder die Türen geöffnet, natürlich mit Hygienekonzept und anderen Maßnahmen, von denen ihr hier im Blog erfahren werdet. Erstmal aber ein kleines Corona-Update:

In Deutschland gilt nach wie vor der vom 10. August festgemachte Beschluss für besondere Zugangsrechte für Geimpfte, Genesene und Getestete (3-G-Regeln). Trotzdem gibt es einzelne Differenzen zwischen den verschiedenen Bundesländern, also schaut am besten nochmal bei unserem Corona-Update für Deutschland vorbei.

Auch in der Schweiz haben sich die Corona-Maßnahmen nicht geändert. Die 3-G-Regel für besondere Zugangsrechte gilt im gesamten Land.

In Österreich wiederum gibt es seit dem 8. November neue Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus. Anders als in Deutschland und der Schweiz ist hier die 2-G-Regel vorherrschend. Das bedeutet, dass nur Geimpften und Genesenen Zutritt zu bestimmten Einrichtungen gewährleistet wird. Dies gilt sowohl in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, sowie natürlich auch bei Sport- und Freizeiteinrichtungen. Weitere Informationen findet ihr auf dieser Website. Für einen zusammenfassenden Überblick über die Corona-Maßnahmen in Österreich und der Schweiz klickt hier .

Impf-Zertifikate

Ihr habt mittlerweile wahrscheinlich schon öfters eurer Impf- oder Testzertifikat vorzeigen müssen - wenn ihr z.B. an einer Veranstaltung teilgenommen habt oder im Restaurant essen wolltet. Diese Zertifikate werden seit einiger Zeit auch in Fitnessstudios verlangt. Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, werden in Deutschland und der Schweiz nur vollständig geimpfte (d.h. die zweite Impfdosis wurde vergeben und die Wartezeit von zwei Wochen danach bereits überschritten), Genesene oder Getestete in Sportstudios eingelassen. Dabei darf ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden alt sein, während ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden alt sein darf.

Wenn man sich testen lässt erhält man normalerweise einen QR-Code per E-Mail zugeschickt, den man dann am Eingang des Fitnessstudios vorzeigt. Der QR-Code kann sowohl ausgedruckt werden, als auch mobil vorgelegt werden. Da je nach Testart der Test nach ein oder zwei Tagen verfällt, besteht die Pflicht, sich bei jedem Besuch wieder neu im Studio mit einem Test ausweisen zu müssen.

Bei Geimpften und Genesenen ist das ganze Prozedere etwas entspannter: Man braucht sein Zertifikat nur ein einziges Mal vorzeigen, danach kann im System des Studios gespeichert werden, dass der Impf- oder Genesenenstatus gültig ist. Beim nächsten Besuch im Fitnessstudio ist keine Ausweisung mehr nötig. Auch Virtuagym arbeitet an so einer Check-In-Software . Das Zertifikat ist hier entweder der Impfausweis oder der Genesenennachweis in Papierform, es ist also kein digitaler QR-Code nötig. Trotzdem bevorzugen viele Menschen die digitale Variante. Man kann einen gültigen QR-Code über den eigenen Impf- oder Genesenenstatus in anerkannten Apps auch auf seinem Smartphone einrichten. In Deutschland wäre hier die CovPass-App als Beispiel zu nennen. In der Schweiz kann man z.B. über meineimpfungen.ch sich digital ein Impfzertifikat erstellen. Normalerweise reicht es hierbei, wenn man seinen digitalen oder in Papierform ausgedruckten Impf- oder Genesenennachweis vorlegt - es wird nicht nach einem Personalausweis gefragt.

Viele Sportangebote arbeiten ebenfalls mit QR-Codes - nur, dass diesmal der Kunde einen QR-Code scannen muss, zusätzlich zu seinem Impf-, Test-, oder Genesenennachweis den er oder sie vorzeigt. Bei Workout-Klassen checkt man sich über einen QR-Code in den jeweiligen Kurs ein und checkt sich danach wieder aus. So wird die Zeit gemessen, in der du Kontakt zu anderen Kursteilnehmern hattest und letzendlich ist im Falle einer Infektion die Nachverfolgung der einzelnen Kontaktpersonen einfacher.

Der grüne Pass

In Österreich nennt man den Impf-, Test- oder Genesenennachweis ‘Grüner Pass’. Dieser funktioniert aber genauso wie das digitale Impfzertifikat in Deutschland und der Schweiz. Man kann den grünen Pass einfach auf der Website gesundheit.gv.at mit Handysignatur oder seiner Bürgerkarte abrufen. Alternativ kann man den Pass auch in Papierform vorzeigen, dies in Kombination mit einem Lichtbildausweis.

Allgemein ist wichtig zu wissen, dass in allen Ländern des DACH-Markts die QR-Codes zum Vorweisen einer Impfung, eines Genesenenzustands oder eines negativen Testergebnisses EU-konform sind. Das bedeutet, dass die QR-Codes in allen Ländern der EU anerkannt werden und keine extra Maßnahmen zum Ausweisen ergriffen werden müssen. Allerdings wird in vielen Ländern außerhalb des DACH-Markts zusätzlich ein Lichtbildausweis verlangt, damit der QR-Code als gültig angesehen wird.

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Helen Buchholz

Content Marketing Intern at Virtuagym